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ETOS Elektrotechnik GmbH & Co. KG
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Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundes­regierung ein wich­tiges Gesetzes­paket auf den Weg ge­bracht, das den Betrieb von Photo­voltaik­anlagen deut­lich er­leichtern und beschleu­nigen soll.

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Weniger Bürokratie bei Solaranlagen

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Die wichtigsten Neuerungen für Stecker-Solar-Geräte

Balkonkraftwerke sollen zukünftig mög­lichst un­kom­pliziert in Betrieb genom­men werden kön­nen und dürfen leis­tungs­fähiger sein: die ver­einfachte In­betrieb­nahme gilt für Geräte von bis zu 2 Kilowatt, wo­bei die Ein­speisung am Wechsel­richter auf 800 Watt be­grenzt werden muss. Auch sollen die Netz­an­schluss­be­din­gun­gen, die aktuell von Netz­betreiber zu Netz­betrei­ber stark diffe­rieren, bundes­weit ver­ein­heit­licht wer­den. Speicher dürfen künf­tig auch Netz­strom laden, ohne dass der EEG-Ver­gütungs­anspruch ver­loren geht.

  • die vereinfachte Anmeldung im Markt­stamm­daten­register reicht aus
  • die Anmeldung beim Netz­betreiber entfällt
  • der Einbau eines Zwei­richtungs­zählers muss nicht mehr vor der In­betrieb­nahme statt­finden
Das Solarpaket I im Überblick

Doch Vorsicht: Laut einem Sprecher der Bundes­netz­agentur gilt "grund­sätzlich die Rechts­lage, die zum Zeit­punkt der Inbetrieb­nahme gegolten hat." Das bedeutet: Wer bereits ein Balkon­kraft­werk betreibt, muss auch die alten Regeln befol­gen.

Warten auf rechtssichere 800 Watt: Auch nach der Verabschie­dung des Gesetzes fehlt weiter­hin eine wichtige Norm für Geräte mit höherer Ein­speisung: Näm­lich welche tech­nischen Vor­gaben diese Stecker­solar­anlagen für einen sicheren Betrieb erfüllen müssen. Ver­braucher soll­ten auf die Verab­schie­dung dieser Norm warten, wenn sie ihr Balkon­kraft­werk mit 800 Watt betrei­ben wollen.

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